In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Landessportbund NRW und die Verwaltungs-Berufsgenossenscha
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs
Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben.
Der DFB und seine Landesverbände haben einen Leitfaden zusammengestellt, der hilfreiche Tipps gibt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb beachten sollten. Der Leitfaden bietet eine Orientierung, um Wege aufzuzeigen, wie der Fußball im Amateurbereich wieder ins Rollen kommt kann.
https://fvm.de/fileadmin/FVM/XX_Downloads/Der_FVM/Coronavirus/dfb-leitfaden-zurueckaufdenplatz.pdf
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