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Soforthilfe Sport wurde bis März 2021 verlängert

Wir weisen noch mal darauf hin, dass die Soforthilfe für notleidende Sportvereine bis zum 15.März 2021 verlängert wurde.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

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Peter Kaulen

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