Die Verlängerung des Porgramms ist in unserem Förderportal https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw freigeschaltet.
Seite 16.05.2020 liegt eine neue Coronaschutzverordnung und die noch fehlenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Beherbergungsbetriebe (Anlage Kapitel II. zur CoronaSchVO) vor. Die aktualisierte Verordnung und Anlage finden Sie unter folgenden Links
In §9 (4) der CoronaSchVO ist nun außerdem die notwendige Klarstellung hinsichtlich der (erlaubten) Nutzung von Toilettenanlagen auf und in Sportanlagen erfolgt.
In den o. g. Hygiene- und Infektionsschutzstandards ist das Kapitel VIII. „Freibäder“ ergänzt worden.
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