Betrügerische Nutzung von Vereinskonten

Hier wieder aktuelle Fälle zur betrügerischer Nutzung von Vereinskonten:

Sehr geehrte Sportfreunde,
aufgrund von zwei bekannt gewordenen Vorfällen bei Oer-Erkenschwicker Sportvereinen möchten wir heute als Stadtsportverband Oer-Erkenschwick auf eine Betrugsmasche aufmerksam machen, bei der Vereine um nicht unerhebliche Beträge gebracht werden:

Diese Methode lässt sich im groben wie folgt beschreiben:

· Mit gefälschten Unterschriften versuchen Betrüger, Geld von Vereinskonten ins      Ausland zu überweisen.

· Die betrügerischen Zahlungsempfänger eröffnen hierbei ein Konto unter           vermutlich falschen Namen im Ausland.

· Über im Internet frei zugängliche Dokumente (z.B. Protokolle der   Jahreshauptversammlungen mit Unterschriften, Kontonummern des Vereins,   Adressen von Vorstandsmitgliedern) gelangen die betrügerischen   Zahlungsempfänger an die benötigten Daten.

· Es wird ein Überweisungsauftrag inklusive gefälschter Unterschrift(en) per Post    an die Hausbank des Vereins gesendet.
Läuft die Zahlung durch die Revision der Bank, wird der Betrag überwiesen und    der Verein ist geschädigt.

  Aus diesem Grunde bitten wir folgende Hinweise zu beachten:

·  Prüfen Sie regelmäßig ihre Kontoauszüge.

· Bei Unregelmäßigkeiten nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu Ihrer Hausbank auf     und erstatten bei der Polizei eine Strafanzeige.

·  Laden Sie im möglichst nur Dokumente ohne Unterschriften im öffentlichen          Bereich des Internets hoch. Dokumente mit Unterschriften können den     Mitgliedern z.B. in einem geschützten Bereich oder per E-Mail zur Verfügung   gestellt werden.

· Nennen Sie keine Bankverbindungen auf Iherer Homepage

· Vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank, dass beleghafte Überweisungen – also Papierüberweisungen – nicht ausgeführt werden. 

Nutzen Sie ausschließlich Online-Banking.

Wir haben den KSB Recklinghausen ebenfalls über die oben genannten Betrugsversuche informiert.

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Zurück auf den Platz: Leitfaden für Vereine

In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

Landessportbund NRW und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) haben viele hilfreiche Tipps für Vereine zur Wiederaufnahme des Vereinssports zusammengestellt:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs

https://fvm.de/fileadmin/FVM/XX_Downloads/Der_FVM/Coronavirus/vbg-handlungshilfe-sportunternehmen.pdf

Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben.

Der DFB und seine Landesverbände haben einen Leitfaden zusammengestellt, der hilfreiche Tipps gibt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb beachten sollten. Der Leitfaden bietet eine Orientierung, um Wege aufzuzeigen, wie der Fußball im Amateurbereich wieder ins Rollen kommt kann.
https://fvm.de/fileadmin/FVM/XX_Downloads/Der_FVM/Coronavirus/dfb-leitfaden-zurueckaufdenplatz.pdf

 

 

 

 

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