Achtung! Erste Lockerungen im Sport ab 22.2.2021

Es wurde aber auch Zeit!*Wenigstens ein bisschen ist bald möglich.

ACHTUNG!

Ab Montag, den 22. Februar dürfen Sportanlagen und Stadien unter freiem Himmel wieder öffnen.

❗️ Wichtig ❗️
Dort ist Sport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Mit zwei Personen ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht gemeint.

Wenn Vereine ihre Sport-Außenanlagen bspw. für Familien öffnen wollen, muss dauerhaft der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den erlaubten Personengruppen sichergestellt sein.

Für Kaderathlet*innen ist das Training künftig auch an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren möglich.

Die nächsten Änderungen der Verordnung sind zum 8. März zu erwarten.

Zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung vom land.nrw ➡ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

 

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Landessportbund NRW von Kanzlerin-Runde enttäuscht: Klaren Fahrplan für Vereinssport vereinbaren!

Dem können wir uns wohl alle anschliessen! Der Amateursport wird nicht ausreichend in dieser Pandemie beachtet!
Quelle: Presseinformation des Landessportbundes NRW

Landessportbund NRW von Kanzlerin-Runde enttäuscht: Klaren Fahrplan für Vereinssport vereinbaren!
Klaren Fahrplan für Vereinssport vereinbaren!
Duisburg (11. Februar 2020) – Der Landessportbund NRW zeigt sich enttäuscht, dass die angekündigte „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ für die kommenden Monate in der gestrigen Runde von Bund und Ländern nicht thematisiert, sondern erneut verschoben wurde.
„Keiner hatte erwartet, dass ab 15. Februar schon deutliche Lockerungen kommen. Aber wir sind unverändert davon überzeugt, dass wir für den Vereinssport ein einfaches Stufenmodell brauchen“, betont LSB-Präsident Stefan Klett. „Dieses Modell sollte sich an landesweiten Inzidenzwerten orientieren, die von der Politik festgelegt werden, so wie zum Beispiel im Phasenmodell von NRW-Familienminister Joachim Stamp. Sportvereine können diese Stufen kontrolliert umsetzen. Sie bieten sicheres Sporttreiben unter Anleitung, mit festen Regeln, festen Orten und festen Gruppen“, so Klett weiter.
Deshalb begrüßt der Landessportbund NRW die Aussagen der Regierungsfraktionen aus der heutigen Sitzung (11. Februar) des Landtags NRW. Diese hatten sich in der Debatte für Vereinbarungen über Öffnungsschritte für den Sport spätestens ab dem 07. März ausgesprochen und eine Fortsetzung des engen Austausches hierüber mit dem Landessportbund NRW angekündigt. „Wir werden uns in diesen Austausch weiter konstruktiv einbringen. Und wir freuen uns, dass Landesregierung und Regierungsfraktionen weiter die schon Ende 2020 von Ministerpräsident Armin Laschet vorgegebene Linie verfolgen, Jugendsport mit als erstes wieder zu ermöglichen, wenn es eben verantwortbar ist. Diesem Punkt sind wir jetzt offensichtlich sehr nah – und dann muss und wird das auch kommen“, zeigt sich Klett überzeugt.
Besonderes Augenmerk fordert der Landessportbund NRW für Kinder und Jugendliche, die dringend Bewegung und Sport benötigen. Ein einheitliches Vorgehen für den Kinder- und Jugendsport in Kitas, Schulen und Sportvereinen wäre logisch und würde allgemeine Handlungssicherheit schaffen.

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