Coronaregeln für den Sport in Erftstadt ab 3.6.2021(Inzidenzstufe2)

Die nachstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht sich auf einen 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1 im Rhein-Erft-Kreis. Den aktuellen Inzidenzwert finden Sie hier.
Rückfragen beantwortet die Ordnungsbehörde unter 0163/409-3200 (Mo.- Do. 8-16 Uhr und Fr 8-12 Uhr) oder unter ordnungsamt@erftstadt.de.
Überall dort, wo der Zutritt zu einer Einrichtung bzw. die Teilnahme an einer Veranstaltung von einem negativem Testergebnis bzw. dem Nachweis der Immunisierung abhängig gemacht wird, hat die vor Ort befindliche verantwortliche Person sicherzustellen, dass nur negativ getesteten und immunisierten Personen der Zutritt gewährt wird.

Sport:
1. Kontaktsport im Freien ist möglich in Gruppen von maximal 25 Personen mit Negativnachweis, zzgl. immunisierter Personen und
Rückverfolgbarkeit.
2. Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt.
3. Innen ist Kontaktsport mit Rückverfolgbarkeit und negativem Test für bis zu 12 Personen zzgl. immunisierter Personen erlaubt.
4. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne
Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstandes und
mit Negativnachweis oder immunisierter Personen möglich. (einfache Rückverfolgbarkeit). Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske, außer während der Sportausübung.
5. Rehabilitationssport ohne Personenbegrenzung möglich (Mindestabstand), in geschlossenen Räumen mit Negativnachweis,
vollständiger Impfung oder Genesung.
6. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.
7. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn ein Negativnachweis, vollständiger Impfung oder Genesung, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Der Mindestabstand ist einzuhalten.
8. Nutzung von Duschen, Umkleiden und Toiletten unter Einhaltung des Mindestabstandes zulässig.

Quelle: Stadt Erftstadt 

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