Es wurde aber auch Zeit!*Wenigstens ein bisschen ist bald möglich.
ACHTUNG!
Ab Montag, den 22. Februar dürfen Sportanlagen und Stadien unter freiem Himmel wieder öffnen.
❗️ Wichtig ❗️
Dort ist Sport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Mit zwei Personen ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht gemeint.
Wenn Vereine ihre Sport-Außenanlagen bspw. für Familien öffnen wollen, muss dauerhaft der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den erlaubten Personengruppen sichergestellt sein.
Für Kaderathlet*innen ist das Training künftig auch an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren möglich.
Die nächsten Änderungen der Verordnung sind zum 8. März zu erwarten.
Zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung vom land.nrw ➡ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf