Achtung! Erste Lockerungen im Sport ab 22.2.2021

Es wurde aber auch Zeit!*Wenigstens ein bisschen ist bald möglich.

ACHTUNG!

Ab Montag, den 22. Februar dürfen Sportanlagen und Stadien unter freiem Himmel wieder öffnen.

❗️ Wichtig ❗️
Dort ist Sport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Mit zwei Personen ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht gemeint.

Wenn Vereine ihre Sport-Außenanlagen bspw. für Familien öffnen wollen, muss dauerhaft der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den erlaubten Personengruppen sichergestellt sein.

Für Kaderathlet*innen ist das Training künftig auch an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren möglich.

Die nächsten Änderungen der Verordnung sind zum 8. März zu erwarten.

Zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung vom land.nrw ➡ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

 

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