Welche Voraussetzung muss ich für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung erfüllen?

Zur Teilnahme muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mind. 20 v.H., einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorgelegt werden. Analog zum Deutschen Sportabzeichen des DOSB müssen auch Menschen mit Behinderung mit Behinderung den Nachweis der Schwimmfertigkeit erbringen.
Bei kardiologischen Erkrankungen muss eine fachärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Teilnahme ist für Menschen mit Behinderung nicht möglich bei:

 

  • koronaren Durchblutungsstörungen, Zustand nach Herzinfarkt, Herzoperationen und Schrittmacherimplantationen soweit keine fachärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird
  • und allen Erkrankungen, die zu akuten Schüben neigen, wie z.B.: Morbus Bechterew, Multiple Sklerose , Netzhautablösung, in Überwachung stehende Lungentuberkulose, usw.

Die Behinderungsklasse wird durch Prüferin/Prüfer mit Prüflizenz für Menschen mit Behinderungen oder Ihre Ärztin/Arzt festgelegt. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Landesbehindertensportverband oder ihrem Kreis- und Stadtsportbund nach entsprechenden Kontaktpersonen.


Beim Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen gibt es insgesamt 11 Behinderungsklassen, die mit den Kürzeln A – K hinterlegt sind. Einige der Klassen sind nochmals nach dem Grad der Behinderung bzw. der sporttechnischen Funktionsbeeinträchtigung unterteilt:
A = Allgemeine Behinderung
BI = Einseitige Beinbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 20-60 v.H.
BII = Einseitige Beinbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 70-100 v.H.
CI = Doppelseitige Beinbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 20-60 v.H.
CII = Doppelseitige Beinbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 70-100 v.H.
DI = Einseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 20-60 v.H.
DII = Einseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 70-100 v.H.
EI = Doppelseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 20-60 v.H.
EII = Doppelseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen => GdB 70-100 v.H.
FI = Blinde (B1)
FII = Sehgeschädigte (B2/B3)
FIII = Schwerhörige/Gehörlose mit Gleichgewichtsverlust
GI = Querschnittlähmung => Tetraplegie (Q1a)
GII = Querschnittlähmung => Tetraplegie (Q1b, Q1c)
GIII = Querschnittlähmung => Paraplegie (Q2, Q3)
GIV = Querschnittlähmung => Paraplegie (Q4, Q5/6)
HI = Cerebralparese => Tetraplegie/Hemiplegie (CP2)
HII = Cerebralparese => Tetraplegie/Hemiplegie (CP3, CP4)
HIII = Cerebralparese => Diplegie (CP5, CP6)
HIV = Cerebralparese => Hemiplegie/Monoplegie (CP7, CP8)
I = Lernbehinderung
J = Geistige Behinderung
K = Kleinwüchsige

 

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