Das Landesprogramm “Moderne Sportstätten 2022” startet.

Erftstadt, 26.Juni 2019 

Jetzt geht es los! Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Sportstättenförderprogramm “Moderne Sportstätte 2022” der Landesregierung jetzt startet.

Es wird zur Verfügung gestellt, um den massiven Modernisierungs- & Sanierungsstau bei unseren hiesigen Sportstätten zu beheben.

Für Erftstadt sind das 674.490,00 € Förderungsgeld.

Damit haben wir eine einmalige Chance, die im Eigentum befindlichen, langfristig gepachteten oder gemietete Sportstätten zu modernisieren und zu sanieren.

Wir sind Erstansprechpartner vor Ort. Deshalb erhalten sie von uns alle erforderlichen Informationen. Wir stehen ihnen hier zur Seite und unterstützen Sie bei der Abwicklung.

Wenn ihr Verein die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt ( Dazu schauen Sie bitte in die Punkte Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsempfänger ), senden Sie uns bitte ab 

sofort den Förderantrag per E-Mail zu. post@ssv-erftstadt.de. Dazu verwenden Sie bitte die folgenden PDF-Dateien.

Checkliste “Moderne Sportstätten 2022”
Förderantrag “Moderne Sportstätten 2022”


Bitte keine Anträge per Post senden! Bei allen auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte sofort an uns.

Gemeinsam mit dem Kreissportbund Rhein-Erft als Koordinierungsorganisation wurde eine ständige Konferenz eingerichtet in der alle Stadtsportverbände des Kreise vertreten sind.

Dort findet auch eine Abstimmung über alle Belange der Abwicklung dieses Förderprogramms statt.

Im Folgenden erhalten Sie alle erforderlichen Infos:

Gegenstand der Förderung

Investitionsmaßnahmen zur
• Modernisierung
• Instandsetzung
• (Energetische) Sanierung
• Herstellung von zeitgemäßen und barrierefreien Sportstätten & Sportanlagen
• Ausstattung, Entwicklung, Umbau Ersatzneubau (nur sofern im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante)
 
von Sportstätten und -anlagen sowie die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur(z.B. Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs- & Aufenthaltsräume, Geschäftsstelle sowie Zuschauereinrichtungen).

Förderausschluss
Maßnahmenbezogene Ausgaben sind frühestens nach Zulassung des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns grundsätzlich förderfähig.
Nicht förderfähig:
• Erwerb von Sportstätten
• Maßnahmen von Profi-Sportvereinen der ersten Ligen (u.a. Baketball, Eishockey, Handball, Volleyball, Tennis
• Maßnahmen von Fußball-Profi-Sportvereinen der 1. bis 3. Liga Kunstrasensportplätze mit Kunststoff-Granulatfüllung

Zuwendungsempfänger
• Gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen
• Stichtag: 15.10.2018 (min. Einzelmitgliedschaft im KSB oder Fachverband des LSB)
• Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Doppelmitgliedschaft vorliegen
• Ausnahme:

Sofern keine das Budget ausschöpfenden, förderfähigen Anträge von Sportorganisationen in der Kommune vorliegen, können

auch Gemeinden, gemeinnützige Sportvereine sowie gGmbHs ohne Doppelmitgliedschaft antragsberechtigt sein.

Zuwendungsvoraussetzungen:
• Eigentümer der Sportstätte bzw. Nachweis über ein min. 10-jähriges Nutzungsrecht (zuständig für „Dach und Fach“)
• Nachweis über die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme
• Einreichung eines abgestimmten Gesamtkonzeptes (mit dem zuständigen SSV/KSB & im Benehmen mit der Gemeinde)

• Projektförderung als Zuschuss
• Festbetragsfinanzierung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 

Höhe der Zuwendung der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderhöhe von 10.000,- – 100.000,- € 50 bis max. 90 %
Förderhöhe von 100.001,- € bis 1 Mio. € 50 bis max. 85 %
Förderhöhe von > 1 Mio. € 50 bis max. 80 %
Mindestförderhöhe: 10.000,- € (Bagatellgrenze)
 
Eigenanteil, durch
• bürgerschaftliches Engagement (max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
• Spenden andere Beträge Dritter (z.B. Kommune)

PHASE 1: Einreichung der Förderprojekte
• Übersendung der Projektskizze sowie des Kosten- & Finanzierungsplans an den Stadtsportverband Erftstadt

⇒Ab sofort: per Mail beim  Stadtsportverband Erftstadt   E-Mail: post@ssv-erftstadt.de
⇒Ab voraussichtlich 01.10.2019: Online über das Förderportal des LSB
• Erstellung von priorisierten Vorschlagslisten für das jeweilige Gemeindegebiet im Benehmen mit der Kommunalverwaltung

(Stichtag der letzten Einreichung: 31.01.2022) durch den Stadtsportverband Erftstadt  zur Vorlage an die Staatskanzlei
 
Koordinierung und unterstützende Moderation des Prozesses in allen Kommunen durch den Kreissportbund!
 
PHASE 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte
• Information über die Auswahlentscheidung durch die Staatskanzlei
• Im positiven Fall: Aufforderung zur Stellung eines Zuwendungsauftrags für die Maßnahmenförderung über das Förderportal  des LSB NRW e.V.
• Mit der positiven Auswahlentscheidung erfolgt die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginns
• Zuwendungsantrag ist an die NRW.Bank zu richten, diese erteilt den Zuwendungsbescheid
• Automatisierte Bereitstellung der 1. Zuwendungsrate

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